Teilnahmebedingungen für den Hamburger Singewettstreit
Dieses Dokument beschreibt noch den letzten Singewettstreit. Die Bedingungen werden sich aber nur geringfügig ändern. Der 34. Hamburger Singewettstreit hat kein Motto.
Die Singegruppen singen und musizieren in vier verschiedenen Kategorien:
1. Sippen, Horten, usw.
- Die hier auftretende Gruppe trifft sich in dieser Zusammensetzung regelmäßig zu Heimabenden, Fahrten und Lagern.
- Es sind keine Zusammenschlüsse mit Mitgliedern anderer Sippen, Horten usw. erlaubt.
- Die Gruppe besteht aus höchstens 12 Personen.
- Die Gruppenmitglieder sind höchstens 17 Jahre alt, zwei GruppenleiterInnen dürfen älter sein.
- Jede Gruppe trägt ein Lied vor. Der Auftritt darf inklusive der Ansage bis zu 5 Minuten dauern.
2. Bünde, Stämme, Ortsringe, usw.
- Alle Sängerinnen und Sänger gehören demselben Bund, Stamm, Ortsring usw. an.
- Es sind keine Zusammenschlüsse mit Mitgliedern anderer Bünde, Stämm, Ortsringe usw. erlaubt.
- Die Singegruppe besteht aus mindestens 15 Personen.
- In einem Bund, Stamm, Ortsring usw. gehören die Mitglieder verschiedenen Altersgruppen an. Dies muss sich in der auftretenden Singegruppe deutlich widerspiegeln. Das Altersverhältnis ist auf dem Anmeldebogen anzugeben.
- Die Gruppe trägt zwei Lieder vor, von denen mindestens eins in deutscher Sprache sein muss. Der Auftritt darf inklusive der Ansagen bis zu 8 Minuten dauern.
3. Traditionelle Singkreise
- Es können Mitglieder verschiedener bündischer Gruppen gemeinsam auftreten.
- Die Zahl der Gruppenmitglieder ist nach oben und unten unbegrenzt.
- Es besteht keine Altersbegrenzung.
- Die Gruppe trägt zwei Lieder vor, von denen mindestens eins in deutscher Sprache sein muss. Der Auftritt darf inklusive der Ansagen bis zu 8 Minuten dauern.
- Auf traditionelles Singen mit entsprechendem Arrangement wird besonderer Wert gelegt.
Für die Kategorien 1), 2) und 3) gilt außerdem:
- Eine Instrumentierung ist möglich und, soweit es zum Charakter des Liedes passt, auch erwünscht. Es dürfen aber nur Fahrteninstrumente verwendet werden, das heißt solche, die üblicherweise auf Fahrten mitgenommen werden wie Gitarren, Flöten, Geigen usw. Instrumente, die einen Stromanschluss erfordern, aber auch z.B. ein Klavier oder ein Cello sind nicht zugelassen.
Allerdings wird primär das Singen und nicht die Instrumentalleistung bewertet. Diese wird nur bei der Gestaltung des Liedes neben anderen Kriterien berücksichtigungt.
- Show - Einlagen werden in diesen drei Kategorien nicht bewertet und sind eindeutig nicht erwünscht.
- Bewertet wird aber neben der musikalischen Qualität die Glaubwürdigkeit des Gesanges im Zusammenhang mit dem Gesamteindruck der Gruppe.
4. "Offene Kategorie"
- Es können Mitglieder verschiedener bündischer Gruppen gemeinsam auftreten.
- Die Zahl der Gruppenmitglieder ist nach oben und unten unbegrenzt.
- Es besteht keine Altersbegrenzung.
- In dieser Kategorie geht es darum, musikalisch Neues und im bündischen Bereich nicht Alltägliches zu Gehör zu bringen. Originalität bedeutet dabei nicht, das Publikum um jeden Preis zu belustigen, sondern die qualitativ anspruchsvolle Auseinandersetzung mit der gewählten Musik. Diese Kategorie ist nicht als Auffangbecken für Singegruppen, die nicht in Kategorie 1, 2 oder 3 passen, gedacht. Vielmehr stellt sie eine Herausforderung für Singegruppen dar, Neues und Schwieriges virtuos und phantasievoll vorzutragen.
- Die Gruppe trägt zwei Lieder vor. Der Auftritt darf inklusive der Ansagen bis zu 8 Minuten dauern.
- Die Instrumentierung kann frei gewählt werden.
Gemeinsame Bedingungen für alle vier Kategorien
- Der 33. Hamburger Singewettstreit steht unter dem Motto „Die Zahl“. Dieses muss in einem der beiden dargebotenen Lieder (bei den Sippen: in dem einen dargebotenen Lied) in erkenntlicher Form umgesetzt werden.
- Aus der Gruppe entstandene, eigene Lieder werden mit Zusatzpunkten bewertet.
- Es dürfen keine verunglimpfenden* Lieder gesungen werden, wie z.B. Lieder, die ein Volk, ein Geschlecht, eine Religion oder eine Person verunglimpfen*.
- Keine Teilnehmerin und kein Teilnehmer darf bei mehreren Singegruppen mitwirken. Das gilt sowohl für die Vor-, als auch für die Endausscheidung.
- Die Beiträge in der Vor- und Endausscheidung müssen identisch sein.
- Ebenso muss die Singegruppe aus denselben Mitgliedern in der Vor- und Endausscheidung bestehen.
- Keine Singegruppe darf ein Lied oder Stück darbieten, mit dem sie selbst schon in der Endausscheidung eines Hamburger Singewettstreites aufgetreten ist.
- Die Einhaltung des Zeitlimits wird von der Jury festgestellt. Aus Gründen der Fairness gegenüber anderen Gruppen erfolgt ein Punktabzug für jede zeitüberschreitende Minute.
- Die von der Singegruppe gewählten Lieder müssen vorher (Termin s. Internet/Rundschreiben) mit vollständigem Text an Wollock (Nina Krüger, Schwalbenstr. 74, 22305 Hamburg) gesandt werden.
Es wird dann geprüft, ob die gewählten Stücke den Teilnahmebedingungen entsprechen, vor allem werden die Titel aber für die Vorbereitung des Programmzettels gebraucht. Das Einhalten des Einsendeschlusses wird mit Zusatzpunkten (in der Vorentscheidung) honoriert!
- Die Gruppen erklären sich mit einer Aufzeichnung und Veröffentlichung ihres Vortrages zu nichtkommerziellen Zwecken einverstanden.
- Das Antreten einer Singegruppe zur Vorentscheidung bedeutet gleichzeitig die Anerkennung der Teilnahmebedingungen! Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
*Verunglimpfung: Herabwürdigung, besonders kränkende Form der Beleidigung und üblen Nachrede
Sonstige Informationen
- Aus eigener Erfahrung als Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschiedener Singewettstreite wissen wir, dass es für eine Gruppe manchmal schwierig ist, sich in die richtige Kategorie einzuordnen. Wir bitten alle Gruppen, bei Zweifeln Kontakt mit uns aufzunehmen.
Hamburg, 21. Juni 2009, Vorbereitungskreis des Hamburger Singewettstreits.